Allgemeine Lieferbedingungen
Version 2023 03 01

Inhalt
Artikel 1 Anwendbarkeit 3
Artikel 2 Angebote 3
Artikel 3 Zustandekommen des Vertrags 3
Artikel 4 Preise 4
Artikel 5 Lieferung und Lieferbedingungen 4
Artikel 6 Reklamationen des Käufers 5
Artikel 7 Haftung 6
Artikel 8 Eigentumsvorbehalt und Sicherheit 7
Artikel 9 Zahlung 7
Artikel 10 Risiko und höhere Gewalt 8
Artikel 11 Anwendbares Recht 8
Artikel 12 Streitbeilegung 8

Artikel 1 Anwendbarkeit

  1. Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle unsere Angebote und für alle von uns abgeschlossenen Verträge, insbesondere für die Lieferung von Waren an unsere Käufer.
  2. Wenn in diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen von „Käufer“ die Rede ist, ist damit die natürliche oder juristische Person gemeint, mit der wir einen (Kauf-)Vertrag geschlossen haben, oder die Person, die die Bestellung aufgegeben hat und auf deren Rechnung die Waren geliefert werden.
  3. Abweichungen von den Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind nur möglich, wenn die Änderungen ausdrücklich und schriftlich vereinbart wurden.
  4. Wenn der Käufer ebenfalls auf (seine) allgemeinen Geschäftsbedingungen verweist, gelten die Bedingungen des Käufers nicht. Es sei denn, die Bedingungen des Käufers stehen nicht im Widerspruch zu diesen allgemeinen Geschäftsbedingungen. Eine gegenteilige Klausel in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Käufers ändert daran nichts.
  5. Wenn in diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen von „Lieferung (von Waren)“ die Rede ist, schließt dies auch die Erbringung von Dienstleistungen und Arbeiten ein.

Artikel 2 Angebote

  1. Alle unsere Angebote sind als Aufforderung an den potenziellen Käufer zu verstehen, ein Angebot abzugeben. Sie binden uns nicht, es sei denn, im Angebot selbst wird ausdrücklich und unmissverständlich (schriftlich) etwas anderes angegeben. Die uns erteilte Bestellung gilt als Angebot, das erst nach einer schriftlichen Bestätigung unsererseits (der so genannten Auftragsbestätigung) als angenommen betrachtet werden kann.
  2. Alle unsere Angebote sind 30 Tage lang gültig, sofern sie nicht vorher widerrufen werden.
  3. Zu den von uns unterbreiteten Angeboten gehören (insbesondere auch im Hinblick auf die Bestimmungen des vorigen Absatzes): Vorführmodelle, Beschreibungen, Abbildungen und dergleichen sowie alle Anhänge und Unterlagen zu unseren Angeboten. All dies bleibt unser Eigentum und muss auf unsere Aufforderung hin an uns zurückgegeben werden und darf ohne unsere ausdrückliche schriftliche Zustimmung nicht kopiert und/oder an Dritte weitergegeben werden.
    Wir behalten uns auch die Rechte vor, die sich aus dem geistigen und gewerblichen Eigentum ergeben.

Artikel 3 Abschluss der Vereinbarung

  1. Ein Vertrag mit uns kommt erst dann zustande, wenn wir einen uns schriftlich erteilten Auftrag angenommen haben, genauer gesagt: ab dem Moment, in dem wir die Auftragsbestätigung verschickt haben.
  2. Wir gehen davon aus, dass die von uns an den Käufer gesendete Auftragsbestätigung den Inhalt des geschlossenen Vertrags vollständig und korrekt wiedergibt. Wenn der Käufer der Meinung ist, dass dies nicht der Fall ist, muss er uns dies innerhalb von 5 Werktagen ab dem Datum unserer Auftragsbestätigung schriftlich mitteilen.
  3. Alle zusätzlichen Vereinbarungen und/oder Zusagen, die von unseren Mitarbeitern oder in unserem Namen von anderen Personen, die als Vertreter handeln, getroffen und/oder abgegeben werden, binden uns nur dann, wenn diese Vereinbarungen und/oder Zusagen von unseren vertretungsberechtigten Direktoren schriftlich bestätigt werden.

Artikel 4 Preise

  1. Unsere Preise verstehen sich exklusive Umsatzsteuer und – sofern nicht ausdrücklich schriftlich anders vereinbart – exklusive Verpackung, Transport und sonstiger Kosten.
  2. Die in Angeboten, Verträgen und Auftragsbestätigungen genannten Preise beruhen auf den zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses geltenden Kostenfaktoren wie Wechselkursen, Herstellerpreisen, Rohstoff- und Materialpreisen, Lohn- und Transportkosten, Versicherungsprämien, Steuern, Einfuhrzöllen und anderen staatlichen Abgaben. Wir sind berechtigt, alle Erhöhungen der Preise unserer Lieferanten, die nach Abschluss des Vertrages und der in diesem Zusammenhang oder in dessen Ausführung geschlossenen Verträge eintreten, sowie Erhöhungen der Sätze von Einfuhrzöllen und/oder anderen Abgaben, Zöllen oder Steuern, ferner von Frachten, Löhnen und Sozialabgaben, sonstigen Kosten und Änderungen der von der De Nederlandse Bank für Fremdwährungen festgesetzten Wechselkurse, die mit der Einfuhr, der Herstellung, der Verarbeitung, der Verladung, dem Versand und/oder der Versicherung zusammenhängen, in Form eines Aufschlags auf den Preis zu verrechnen.

Artikel 5 Lieferung und Lieferbedingungen

  1. Die von uns angegebenen Lieferfristen beginnen an dem Tag, an dem der Vertrag abgeschlossen wird, wenn alle von uns für die Ausführung des Auftrags benötigten Daten in unserem Besitz sind. Die von uns angegebenen Lieferzeiten gelten nicht als Fristen, es sei denn, es wurde im Vertrag etwas anderes vereinbart.
    Im Falle einer verspäteten Lieferung müssen wir schriftlich in Verzug gesetzt werden.
    Falls die Situation von dem oben Gesagten abweicht und im Vertrag eine Vertragsstrafe für die Überschreitung der Lieferzeit vereinbart wurde, ist diese nicht zu zahlen, wenn die Überschreitung der Lieferzeit auf die in Artikel 10 dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen genannten Fälle höherer Gewalt zurückzuführen ist.
  2. Sofern in der Auftragsbestätigung nichts anderes angegeben ist, erfolgt die Lieferung der Waren „ab Lager“. Außerdem gehen die Waren auf Rechnung und Gefahr des Käufers.
  3. Sofern in der Auftragsbestätigung nichts anderes angegeben ist, wird für Sendungen mit einem Warenwert bis zu € 150,00, in Worten: einhundertfünfzig Euro, ein „Kleinmengenzuschlag“ von € 15,00, in Worten: fünfzehn Euro, berechnet.
  4. Wenn der Käufer keinen eigenen Spediteur zur Verfügung stellt, werden die Waren von uns auf Kosten und Gefahr des Käufers auf eine von uns als günstig erachtete Weise mit einem von uns auszuwählenden Spediteur versandt.
  5. Wenn ein Käufer die Lieferung von Artikeln auf eine andere als die übliche Art und Weise wünscht, können wir dem Käufer die damit verbundenen Kosten in Rechnung stellen.
  6. Erfolgt die Lieferung in Teilen, sind wir berechtigt, jede Lieferung als ein separates Geschäft zu betrachten.
  7. Wenn eine Lieferung auf Abruf vereinbart wurde, können wir, wenn der Käufer nicht oder nicht rechtzeitig abruft, die Waren in Rechnung stellen und gegen eine von uns zu bestimmende Gebühr auf Kosten des Käufers einlagern oder einlagern lassen.
  8. Der Käufer muss die gekauften Waren innerhalb der vereinbarten Frist abnehmen.
    Geschieht dies nicht, sind wir berechtigt, nach unserem Ermessen auf der Grundlage der Bestimmungen von Artikel 6:60 des niederländischen Bürgerlichen Gesetzbuches zu fordern, dass das zuständige Gericht uns von unserer Verpflichtung zur Lieferung der vereinbarten Waren entbindet, oder die Zahlung des Kaufpreises für den nicht abgenommenen Teil ohne vorherige Inverzugsetzung zu verlangen.
    Kommt der Käufer seiner Zahlungsverpflichtung nicht nach, sind wir berechtigt, den Vertrag ohne gerichtliche Intervention für aufgelöst zu erklären. Wenn der Käufer wie oben beschrieben in Verzug gerät, wird davon ausgegangen, dass die Waren geliefert wurden, und wir lagern sie auf Kosten und Risiko des Käufers, gegen Bezahlung aller daraus entstehenden Kosten.

Artikel 6 Reklamationen des Käufers

  1. Der Käufer garantiert die Richtigkeit und Vollständigkeit der Daten, die er uns zur Verfügung stellt, und ist dafür verantwortlich.
  2. Reklamationen des Käufers, die sich auf äußerlich erkennbare Mängel an den Waren beziehen, muss der Käufer innerhalb von 5 Werktagen nach der Lieferung oder innerhalb von 5 Werktagen nach dem Rechnungsdatum an uns richten, wenn die Waren nicht an den Käufer geliefert wurden (oder nicht hätten geliefert werden können). Dies muss per Einschreiben mit einer klaren und genauen Beschreibung der Reklamation und unter Angabe der Rechnung erfolgen, mit der die betreffenden Artikel in Rechnung gestellt wurden. Der Käufer muss eine sorgfältige und rechtzeitige Inspektion durchführen.
  3. Mängel, die zum Zeitpunkt der Lieferung äußerlich nicht erkennbar waren und auch bei sorgfältiger und rechtzeitiger Prüfung nicht hätten erkannt werden können, muss der Käufer innerhalb von 5 Werktagen nach Bekanntwerden dieser Mängel in der in Absatz 2 genannten Weise bei uns anzeigen.
  4. Jegliche Ansprüche des Käufers wegen Mängeln an den von uns gelieferten Waren erlöschen, wenn:
    1. Die Mängel wurden uns nicht innerhalb der vorstehenden Absätze 2 und 3 und/oder in der dort genannten Weise mitgeteilt;
    2. Der Käufer kooperiert nicht/unzureichend mit uns hinsichtlich einer Untersuchung der Begründetheit der Beschwerden;
    3. Der Käufer hat die Waren nicht ordnungsgemäß aufgestellt, behandelt, benutzt, gelagert oder gewartet oder hat die Waren unter anderen Umständen oder zu anderen Zwecken als den von uns vorgesehenen benutzt oder behandelt;
    4. Die Verwendung der Artikel, die vom Käufer reklamiert wurden, wird fortgesetzt;
    5. Die in der individuellen Vereinbarung festgelegte Garantiezeit ist abgelaufen oder, in Ermangelung einer solchen, werden Reklamationen erst nach Ablauf einer Frist von mehr als 12 Monaten seit dem Liefertermin geäußert.
  5. Bei Streitigkeiten über die Qualität der von uns gelieferten Waren entscheidet eine von uns benannte, seriöse Agentur verbindlich.

Artikel 7 Haftung

  1. Nur wenn die Garantieverpflichtungen in Bezug auf die von uns gelieferten Waren nicht von Dritten (z.B. Herstellern) übernommen wurden, kann der Käufer (Garantie-)Ansprüche gegen uns geltend machen. Unsere Haftung beschränkt sich in diesem Fall auf Mängel, die aus Fabrikations- und Materialfehlern resultieren.
  2. Bei Reklamationen sind wir, wenn die Begründetheit der Reklamation in Bezug auf die Qualität von uns festgestellt wird und wir auch im Sinne von Absatz 1 haften, nur nach eigenem Ermessen verpflichtet, dies zu tun:
    1. (kostenlose) Reparatur von Mängeln;
    2. Lieferung von Ersatzartikeln oder -teilen, nach Rückgabe der defekten Artikel oder Teile;
    3. Rückerstattung des erhaltenen Kaufpreises/Gutschrift der an den Käufer gesendeten Rechnung mit Auflösung ohne gerichtliche Intervention des geschlossenen Vertrages, alles insofern sich der Kaufpreis, die Rechnung und der Vertrag auf die gelieferten mangelhaften Waren beziehen;
    4. Eine Entschädigung, die nach Vereinbarung mit dem Käufer in einer anderen als der oben genannten Form zu zahlen ist.
  3. Wenn der Käufer ohne vorherige, ausdrückliche und schriftliche Zustimmung Reparaturen und/oder Änderungen an der Ware vorgenommen hat, erlischt jede Gewährleistungspflicht unsererseits.
  4. Ungeachtet der Verpflichtungen, die sich für uns aus dem Vorstehenden ergeben, sind wir niemals zur Zahlung von Schadenersatz an den Käufer und andere verpflichtet, es sei denn, es liegt ein Vorsatz oder ein Verschulden unsererseits vor (das von denjenigen, die uns haftbar machen, mit rechtlichen Mitteln nachzuweisen ist). die gekauften Waren nicht innerhalb der vereinbarten Frist abnimmt.
    Insbesondere haften wir niemals für Folgeschäden oder Handelsverluste, direkte oder indirekte Schäden, einschließlich entgangenen Gewinns und Stillstandsschäden, die dem Kunden, seinen Angestellten und den von ihm beschäftigten Personen oder Dritten infolge einer vollständigen oder teilweisen (Rück-)Lieferung von Waren, einer verspäteten oder fehlerhaften Lieferung oder einer Nichtlieferung von Waren oder der Waren selbst entstehen.
  5. Der Käufer ist nicht berechtigt, die Waren zurückzusenden, für die es keine berechtigte Reklamation gibt. Sollte dies dennoch ohne triftige Gründe geschehen, gehen alle Kosten im Zusammenhang mit der Rücksendung der Waren zu Lasten des Käufers. In diesem Fall steht es uns frei, die Waren auf Kosten und Risiko des Käufers bei Dritten zu lagern.
  6. Der Käufer ist verpflichtet, uns von allen Ansprüchen freizustellen, die Dritte im Zusammenhang mit der Ausführung des Vertrags gegen uns geltend machen, soweit das Gesetz nicht verhindert, dass die aus diesen Ansprüchen resultierenden Schäden und Kosten zu Lasten des Käufers gehen.

Artikel 8 Eigentumsvorbehalt und Sicherheit

  1. Von uns gelieferte Waren bleiben unser Eigentum bis zur vollständigen Bezahlung all dessen, was der Käufer uns aufgrund, im Zusammenhang mit oder infolge der von uns gelieferten Waren schuldet. Wenn wir dies für notwendig erachten, sind wir berechtigt, vom Käufer eine Sicherheit für die Erfüllung seiner Verpflichtungen zu verlangen.
  2. Der Käufer ist nicht berechtigt, die unbezahlten Waren zu verpfänden oder ein anderes dingliches oder persönliches Recht zugunsten eines Dritten zu begründen.
  3. Unbeschadet der vorstehenden Bestimmungen in diesem Artikel ist es dem Käufer gestattet, die Waren an Dritte zu veräußern, jedoch nur im Rahmen seines normalen Geschäftsbetriebs. In diesem Fall muss der Käufer die erhaltenen Gelder an uns überweisen oder, wenn sie nicht gegen Bargeld verkauft wurden, die erhaltenen Forderungen an uns abtreten.
  4. Wenn infolge der Verarbeitung durch den Käufer unser Eigentumsrecht an den von uns gelieferten Waren verloren geht, muss der Käufer für uns ein besitzloses Pfandrecht an den nach der Verarbeitung entstandenen Waren bestellen.
  5. Wir sind jederzeit berechtigt, die im Besitz des Käufers (oder Dritter) befindlichen, aber uns gehörenden Sachen in Besitz zu nehmen, sobald wir vernünftigerweise davon ausgehen können, dass eine reale Chance besteht, dass der Käufer seinen Verpflichtungen nicht nachkommen wird. Das Vorstehende gilt unbeschadet unserer Rechte nach allgemeinem Recht: Wir behalten uns insbesondere auch das Recht vor, nach der Inbesitznahme der Waren Schadensersatz vom Käufer zu verlangen.
  6. Der Käufer ist verpflichtet, das Feuer- und Diebstahlrisiko in Bezug auf die unbezahlten Waren zu versichern und diese Versicherung auf unser Verlangen nachzuweisen.

Artikel 9 Zahlung

  1. Die Zahlung hat, sofern nicht anders vereinbart, in Euro ohne jeden Abzug oder Skonto durch Überweisung auf ein von uns benanntes Bankkonto unmittelbar nach Lieferung der betreffenden Waren, spätestens jedoch innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsdatum zu erfolgen, es sei denn, es wurde ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart. Bei Zahlung per Banküberweisung gilt der Tag der Gutschrift auf unserer Bank als Tag der Zahlung.
  2. Wenn der Käufer die (vollständige) Zahlung nicht rechtzeitig leistet, ist er in Verzug, ohne dass eine weitere Inverzugsetzung erforderlich ist. In diesem Fall sind wir, wenn ein ausreichender Zusammenhang mit der Nichterfüllung durch den Käufer besteht, berechtigt, die Erfüllung aller unserer Verpflichtungen gegenüber dem Käufer auszusetzen, unbeschadet aller unserer Rechte nach allgemeinem Recht.
  3. Wir sind außerdem berechtigt, für alle noch ausstehenden Lieferungen vor der Lieferung der Waren Barzahlung oder eine Garantie für die rechtzeitige Zahlung zu verlangen. Außerdem sind wir in diesem Fall berechtigt, den Vertrag ohne gerichtliche Intervention aufzulösen, wobei der Käufer dann verpflichtet ist, die gelieferten Waren zurückzugeben oder die von uns erbrachte Leistung auf andere Weise rückgängig zu machen, unbeschadet unseres Rechts auf Schadenersatz. Bleibt der Käufer mit der fristgerechten Zahlung in Verzug, so verwirkt er uns oder dem Kreditversicherer des Verkäufers ohne weitere Inverzugsetzung einen Zins in Höhe der gesetzlichen Zinsen zuzüglich 10 % pro Jahr, berechnet auf den unbezahlten Betrag, ab dem Fälligkeitsdatum bis zum Tag der vollständigen Zahlung, wobei diese Zinsen ohne weitere Inverzugsetzung sofort fällig sind.
    Alle mit der Eintreibung von Rechnungsbeträgen verbundenen Kosten (einschließlich der außergerichtlichen Inkassokosten) gehen zu Lasten des Schuldners. Die außergerichtlichen Inkassokosten belaufen sich auf mindestens 15% der Hauptsumme mit einem Mindestbetrag von € 50,-, alle ohne MwSt. Darüber hinaus gehen alle nachteiligen Folgen von Kursverlusten oder sonstigen Verlusten, die sich aus einer verspäteten oder nicht erfolgten Zahlung ergeben, zu Lasten des Käufers, auch wenn der Käufer gemäß den in seinem Land geltenden Bestimmungen seinen Zahlungsverpflichtungen rechtzeitig nachgekommen ist, aber Umstände oder Maßnahmen, die sich seiner Kontrolle entziehen, dazu geführt haben, dass die Überweisung in einer für uns ungünstigen Weise erfolgt ist.
  4. Gemäß Artikel 6:44 des niederländischen Bürgerlichen Gesetzbuchs werden die Zahlungen zunächst zur Verringerung der in Absatz 3 genannten Kosten, dann zur Verringerung der fälligen Zinsen und schließlich zur Verringerung der Hauptsumme und der laufenden Zinsen verwendet.
  5. Tritt nach Vertragsabschluss, aber vor Lieferung der Ware eine wesentliche Verschlechterung der Vermögenslage des Käufers ein, sind wir berechtigt, die weitere Erfüllung des Vertrages ganz oder teilweise einzustellen oder eine Änderung der Zahlungsbedingungen zu verlangen.
  6. Der Verkäufer kann seine Forderungen aus allen Transaktionen an einen Kreditversicherer seiner Wahl abtreten.

Artikel 10 Risiko und höhere Gewalt

  1. Sendungen an Kunden sind bis zur Auslieferung durch Vorotek Europe versichert.
  2. Unter höherer Gewalt ist jeder Umstand zu verstehen, auf den wir keinen Einfluss haben und der so beschaffen ist, dass die Einhaltung des Vertrags von uns vernünftigerweise nicht verlangt werden kann (nicht zurechenbare Nichterfüllung).
    Als höhere Gewalt gelten auch: Krieg, Unruhen und Feindseligkeiten jeglicher Art, Blockade, Boykott, Naturkatastrophen, Epidemien, Rohstoffmangel, Behinderung und Unterbrechung von Transportmöglichkeiten, Störungen in unserem Unternehmen, Import- und Exportbeschränkungen oder -verbote, Behinderungen durch Maßnahmen, Gesetze oder Entscheidungen internationaler, nationaler und regionaler (staatlicher) Stellen. Wenn wir aufgrund von höherer Gewalt nicht in der Lage sind, unsere Lieferverpflichtung ordnungsgemäß oder rechtzeitig zu erfüllen, sind wir berechtigt, den Vertrag oder den noch nicht erfüllten Teil als aufgelöst zu betrachten oder für einen bestimmten oder unbestimmten Zeitraum auszusetzen. Im Falle von höherer Gewalt kann der Käufer keinen Schadenersatz von uns verlangen.

Artikel 12 Anwendbares Recht
Die von uns unterbreiteten Angebote und alle von uns abgeschlossenen Verträge unterliegen ausschließlich dem niederländischen Recht.

Artikel 13 Streitbeilegung
Alle Streitigkeiten, gleich welcher Art, die sich aus den von uns geschlossenen Verträgen und den von uns durchgeführten Lieferungen ergeben, werden von dem zuständigen Gericht in den Niederlanden entschieden.

Vorotek Europe, mit Sitz in Soest, den Niederlanden

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